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Stefan Sitta

Pflegedienstleitung

Diakoniestation

Oettingen

Gunzenhausener Str. 1
86744 Hainsfarth
Telefon: 09082 8018 oder 09082 8019
Telefax: 09082 4790
oettingen@diakonie-donauries.de

 

Wir sind rund um die Uhr für Sie da:
· von Montag bis Freitag
· an Wochenenden und allen Feiertagen
· mit unserer Nacht-Notrufbereitschaft

Unsere Leistungen

Diakoniestation

Oettingen

Zuhause in guten Händen!

Viele ältere, pflegebedürftige Menschen kommen in ihrer vertrauten Umgebung noch gut zurecht, brauchen aber – manchmal mehr, manchmal weniger – Unterstützung und Pflege. Sie brauchen Gewissheit, dass jemand kommt, wenn sie und ihre Angehörige Hilfe und Entlastung benötigen.

Zuhause in guten Händen

Hier setzen wir an: Wir unterstützen Sie in Ihrer gewohnten Umgebung, wo Sie Hilfe benötigen und entlasten dadurch Ihre Angehörigen. Wir helfen mit körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung.
Wir kommen zu Ihnen, damit Sie dort bleiben können, wo Sie sich wohlfühlen: Zu Hause!

 

Stefan Sitta

Pflegedienstleitung

Infobroschüre

Diakoniestation
Oettingen

Unsere Leistungen

i-Ambulante-Pflege

Ambulante Pflege

(Pflegeversicherung)

Wir kümmern uns um Ihren Angehörigen und unterstützen Sie bei der Pflege daheim durch individuelle und passgenaue Angebote, um eine möglichst eigenständige Lebensführung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

An Ihren Bedürfnissen orientiert.

Zuhause so lange wie möglich.

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Essen und Trinken inklusive mundgerechtes Herrichten der Nahrung
  • Förderung der Bewegungsfähigkeit

Unterstützungsleistungen in Form von Begleitung, Beaufsichtigung und Beschäftigung zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, wie z. B. bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechter Beschäftigung im Alltag.

Hilfen bei der Haushaltsführung umfassen die (aktive) Unterstützung / Anleitung bei bzw. die teil- oder vollständige Übernahme von Aktivitäten der Haushaltsführung.

Inhalt der jeweiligen Leistungen sind:

  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Wechsel der Bettwäsche
  • Waschen der Wäsche und Kleidung des Pflegebedürftigen
  • Vorratseinkauf sowie kleine Besorgung in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen wie z. B. das Einkaufen von Lebensmitteln zum täglichen Bedarf, Besorgung bei Post, Apotheke, Arzt
  • Zubereitung einer warmen Mahlzeit
  • Reinigung der von den Pflegebedürftigen üblicherweise genutzten Wohnräume
i-Haeusliche-Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege

(Krankenversicherung)

Beinhaltet alle medizinischen Leistungen, die durch einen Arzt verordnet sind z. B. Injektionen, Arzneimittelgabe, Wundversorgungen, Kompressionstherapie, Katheterisierung, medizinische Einreibungen, Anleitung bei der Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, etc.

i-Beratung

Beratung

nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen in der eigenen Häuslichkeit – bei Bezug von Pflegegeld verpflichtend.

i-Betreuungs-und-Entlastungsangebote

Betreuungs- und Entlastungsangebote

nach § 45b SGB XI

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen.

  • Betreuungsangebote
  • Beratende Unterstützung von pflegenden Angehörigen
  • Unterstützung bei allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt wie z. B. Bewältigung psychosozialer Problemlagen, kognitive Aktivierung, bedürfnisgerechte Beschäftigung im Alltag wie Spaziergänge, Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten.


Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.

i-Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

nach § 39 SGB XI

  • Pflegende Angehörige brauchen auch mal eine Pause. Hauptpflegepersonen können stundenweise, tageweise und wochenweise eine Vertretung in Anspruch nehmen.
  • Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. Geläufig sind die Begriffe Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.
  • Ist eine Pflegeperson an der Pflege gehindert, hat ein Pflegebedürftiger ab dem Pflegegrad 2 für die Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) je Kalenderjahr Anspruch auf Verhinderungspflege.
  • Anspruch auf die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes.
i-Hausnotruf

Hausnotruf

  • Der Hausnotruf ist ein offiziell anerkanntes Hilfsmittel für Senioren. Über die Kosten informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
  • Bei Leistungsbeziehern der Pflegekasse bzw. des Sozialamtes ist im Genehmigungsfall ein Zuschuss bei einem anerkannten Pflegegrad von 25,50 Euro pro Monat zum Hausnotruf-System möglich.
  • Die Diakoniestation übernimmt in Zusammenarbeit mit der Service-Zentrale der Fa. OMNICALL 24 den Hausnotruf. Sie erhalten ein Hausnotrufgerät mit Funksender. Die Service-Zentrale ist rund um die Uhr einsatzbereit und nimmt jeden ausgelösten Hausnotruf auf und stellt eine Sprechverbindung her.
  • Die diensthabenden Mitarbeitenden der Service-Zentrale leiten unverzüglich eine angemessene Hilfeleistung ein wie z. B. die Benachrichtigung der zuerst genannten Bezugsperson, der Diakonie­station, des Notarztes.
i-weitere-Angebote

Weitere Angebote

  • 24 Stunden-Erreichbarkeit für unsere Kunden und deren Angehörige auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Bestellung, Besorgung und Auslieferung der Medikamente
  • Bestellung, Besorgung, Überprüfung und Genehmigungsverfahren der Verordnungen für die häusliche Krankenpflege
i-Wir-kommen-zu-Ihnen

Wir kommen zu Ihnen…

…unabhängig von Konfession oder Vereinszugehörigkeit.

Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied im Förderverein der Diakoniestation Oettingen werden und unsere Arbeit durch eine Spende mittragen. Denn: das, was wir unseren pflegebedürftigen Menschen an Zeit und Zuwendung geben wollen, ist durch die Vergütungssätze der Kranken- und Pflegekassen nicht abgedeckt.

Ihre Hilfe ist uns willkommen

Spendenkonto: Diakonie Donau-Ries gGmbH

Raiffeisen-Volksbank Ries eG
IBAN: DE42 7206 9329 0000 3296 06
BIC: GENODEF1NOE

Sparkasse Dillingen-Nördlingen
IBAN: DE88 7225 1520 0000 1015 43
BIC: BYLADEM1DLG

Verwendungszweck: Spende Diakoniestation Donauwörth

Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus.
Geben Sie bitte hierzu Ihre vollständige Adresse bei der Überweisung an.

Stefan Sitta

Pflegedienstleitung

Wir sind für Sie da!

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Gunzenhausener Str. 1
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Telefon: 09082 8018 oder 09082 8019
Telefax: 09082 4790
oettingen@diakonie-donauries.de

Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

8.00 – 16.00 Uhr
8.00 – 16.00 Uhr
8.00 – 16.00 Uhr
8.00 – 16.00 Uhr
8.00 – 16.00 Uhr

Ihre E-Mail wurde an die
Diakonie Donau-Ries gesendet,
herzlichen Dank.

Wir werden uns umgehend
bei Ihnen melden. 

Ihre

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